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*) Aufgrund der besonderen gesundheitlichen und körperlichen Anforderungen an Feuerwehrbeamtinnen und -beamte ist vor der Einstellung die Tauglichkeitsuntersuchung für den Dienst in der Feuerwehr nach amtsärztlichem Gutachten erforderlich, insbesondere die Eignung zum Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen unter Einsatzbedingungen. |
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